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Bewohnerparkausweis beantragen
In Titisee-Neustadt kann ein Jahresparkausweis von Pendler:innen, Bediensteten und Anwohner:innen aus bestimmten Bereichen beantragt werden.
Online Prozesse
Formulare
Voraussetzungen
- Sie sind sind Pendler:in und wohnen in Titisee-Neustadt
- Sie sind Bedienstete:r und arbeiten in Titisee-Neustadt
- Sie sind Anwohner:in und wohnen in einem der definierten Bereiche
Hinweis:
Der Parkausweis für Anwohner:innen kann nur von Personen mit einem Haushalt in folgenden Straßen beantragt werden:
Am Postplatz
Bahnhofstraße
Bühlstraße
Färbeweg
Friedrichstraße
Gutachstraße 1-17 ( Alte Gießerei bis Feinbau Hirt)
Hirschenbuckel
Saiger Hang
Saiger Straße
Salzstraße
Schützenstraße
Schurthplatz
Sebastian-Kneipp-Anlage
Talstraße
Wilhelm-Fischer-Straße
Wilhelm-Stahl-Straße
Verfahrensablauf
Sie können das entsprechende Formular ausfüllen und an die Stadt schicken oder Sie nutzen den Online-Antrag. Nach der Überprüfung der Anträge erhalten Sie den Parkausweis sowie eine Rechnung.
Fristen
Keine
Unterlagen
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Pendler:innen müssen neben dem Antrag auch eine Kopie des Fahrzeugscheines einreichen.
- Bedienstete müssen neben dem Antrag auch eine Kopie des Fahrzeugscheines sowie eine Arbeitsbescheinigung einreichen.
Kosten
Die Gebühr beträgt für ein Jahr 60 €. Auf einem Parkausweis können zwei Fahrzeugkennzeichen eingetragen werden.
Familien haben die Möglichkeit, zwei Jahreskarten zum Preis von 100€ zu beantragen. Hier werden zwei separate Ausweise erstellt.
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Zuständigkeit
Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Feuerwehr
Vertiefende Informationen
Keine
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.