Antrag Wirtschaftserlaubnis - Information vorab
Neuerungen zu Wirtschaftserlaubnissen / Ausschankgenehmigungen
Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Die bisherige Genehmigungspflicht wurde durch eine Anzeigepflicht abgelöst.
Die Anzeigepflicht gilt für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfest, Stadtfest, einmaliges Event)
Die Anzeige muss schriftlich (per Email, Postzusendung oder Onlineantrag auf unserer Homepage) erfolgen – mündliche Meldungen sind nicht ausreichend.
Den Onlineantrag finden Sie unter:
https://digitales.titisee-neustadt.de/de/online-dienste/staedtische-leistungen
Die Anzeige MUSS mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
🔹 Wer ist betroffen?
- Privatpersonen und Veranstalter, die bei Veranstaltungen Getränke und/oder auch Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten.
Vereine müssen eine Anzeige nur dann einreichen, wenn Sie alkoholische Getränke ausgeben.
Voraussetzungen sind:
- es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Veranstaltung
- es handelt sich um einen „besonderen Anlass“
Die Gebühr wird per Rechnung gestellt und beträgt 20,00 € pro Anzeige.
Die Gesetztestexte und weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage des baden-württembergischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unter den Menüpunkten: Wirtschaft – Aufsicht und Recht- Gaststättenrecht.
Für weitere Fragen wenden Sie sich auch gerne an das Einwohnermeldeamt
per Mail: meldewesen@titisee-neustadt. de oder Telefon: 07651 206 609.
Wirtschaftserlaubnis beantragen
Trautermine zur Eheschließung am Samstag
Beim Standesamt Titisee-Neustadt werden im Jahr 2026 folgende Samstagtrautermine abgehalten:
17. Januar,
07. Februar,
20. März,
18. April,
09. Mai,
06. Juni,
11. Juli, 08. August,
12. September,
17. Oktober,
14. November,
12. Dezember
- Änderungen vorbehalten -
Die Trauuungen finden entweder im Seepavillon in Titisee oder im Rathaus in Neustadt statt.
SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Sie können für sämtliche städtische Zahlungsgänge ein Lastschriftmandat erteilen. Nutzen Sie hierfür bitte den folgenden Link.
