Lebenslagen: Bürgerserviceportal Titisee-Neustadt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Titisee-Neustadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Luftaufnahme von Titisee-Neustadt
Lebenslagen

Erklärvideo Lebenslagen

Einkommen-, Lohnsteuer (Menschen mit Behinderungen)

Je nach Art und festgestelltem Grad der Behinderung (GdB) können Menschen mit Behinderung und deren Pflegepersonen erhöhte Kosten zur Lebensführung steuerlich geltend machen.

  • Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung: EUR 384,00 bis 7.400
    je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen

Sie können ihn in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen oder als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) für den monatlichen Lohnsteuerabzug eintragen lassen.

Den Pauschbetrag Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes beziehungsweise Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners können Sie als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer ebenfalls in Ihren ELStAM erfassen lassen. Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner darf dann den Pauschbetrag nicht für sich in Anspruch nehmen. Das gilt auch für ein behindertes Kind, für das Sie Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld haben. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.

Der einem Kind zustehende Pauschbetrag wird in der Regel auf beide Elternteile zur Hälfte übertragen. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich. Ist ein Elternteil gestorben oder lebt dieser nicht in Deutschland, kann der Pauschbetrag in voller Höhe in die ELStAM des anderen Elternteils übertragen werden. Für Kosten, die der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung abdeckt, besteht dann kein Anspruch mehr, außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.

Mit dem Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung werden die laufenden und typischen Kosten für

  • die Hilfe bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Tätigkeiten des Alltags,
  • die Pflege und
  • den erhöhten Wäschebedarf

abgegolten.

  • Außergewöhnliche Belastungen

Alle übrigen behinderungsbedingten Aufwendungen, beispielsweise Operationskosten, Heilbehandlungen, Kuren, Arzneikosten und Arztkosten können daneben als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

  • Pauschbetrag als Pflegeperson eines Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen H bzw. Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5: EUR 600,00 bis 1.800 je nach Pflegegrad oder bei Hilflosigkeit
  • Fahrtkosten:

Für Fahrten zur Arbeitsstelle können Menschen mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung

  • von mindestens 70 oder
  • von mindestens 50, die im Straßenverkehr in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen G oder aG),

EUR 0,30 je tatsächlich gefahrenem Kilometer (EUR 0,60 je Entfernungskilometer) oder die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten als Werbungskosten geltend machen.

Kosten für behinderungsbedingte Privatfahrten können nur im Rahmen einer Pauschale als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Die Pauschale beträgt für Menschen mit

  • dem Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) und einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder einem Grad der Behinderung von mindestens 80 EUR 900,00.
  • dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Merkzeichen Bl (Blinde), Merkzeichen TBl (Taubblinde) oder dem Merkzeichen H (Hilflose) EUR 4.500.

Hinweis: Alle genannten steuerlichen Vergünstigungen müssen Sie dem Finanzamt gegenüber nachweisen. Die notwendigen Nachweise erhalten Sie in der Regel vom Versorgungsamt.

Freigabevermerk

11.07.2024 Finanzministerium Baden-Württemberg, Oberfinanzdirektion Karlsruhe